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Jobvermittlung

E-Mail: Jobvermittlung@zv.uni-siegen.de 


 

 

 

         

Information

  • Die Jobangebote werden auf unserer Webseite unter „Service für Studierende“ veröffentlicht. Die Beschreibung, die dort veröffentlicht wird, erfolgt aufgrund der von Ihnen eingereichten Stellenausschreibungen. Wir behalten uns Kürzungen vor, da nur eine stichwortartige Veröffentlichung in einer Kleinanzeige möglich ist.
  • Die bei der Jobvermittlung registrierten Studierenden erhalten bei Interesse Ihr Stellenformular weitergeleitet um mit Ihnen in Kontakt treten zu können.
  • Bitte geben Sie den Bewerbern und Bewerberinnen zeitnah eine Eingangsbestätigung zu ihren Bewerbungen und teilen Sie diesen im weiteren Verlauf auch Ihre Entscheidung mit.
Bitte beachten Sie folgenden Änderungen:
 Aufgrund der Umstellung auf das neue System, was kommen wird, werden ein paar Service aktuell reduziert:
  • Die Laufzeit für ein Stellenangebot beträgt zwei Wochen. Die Anzeige wird danach automatisch gelöscht.
  • Von unserer Seite aus erfolgt kein Nachfragen mehr nach einer Verlängerung oder den Status der Vermittlung der Stelle.
  • Zudem werden wir keine Studierenden mehr initiativ ansprechen können.
 
 
 

Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

 

 

 

Vor der Freigabe eines Stellenangebotes wird die regionale Zuständigkeit geprüft.

 

 

Hier orientieren wir uns daran, ob der Betriebssitz  im Einzugsgebiet unserer Universität und der als "Hochschulregion" definierten 7 Landkreise Siegen-Wittgenstein liegt.

Diese sind: Olpe, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Altenkirchen, Westerwaldkreis und Lahn-Dill-Kreis. 

 

 

Weitere Kriterien sind, die eventuellen Erfahrungen mit dem Unternehmen, dazu zählt auch die Zusammenarbeit mit unserer Einrichtung und  die Einhaltung der gesetzlichen bzw. tariflichen Mindestlöhne.

Ist in der Vergangenheit keine nennenswerte Nachfrage nach dem vom Anbieter publizierten Jobangeboten erfolgt, ist von einer zukünftigen Veröffentlichung abzusehen.

Wir vermitteln in abhängige Arbeitsverhältnisse, also Arbeitnehmertätigkeiten, die neben dem Studium begleitend ausgeübt werden können.

Absolventenangebote, Praktikantenangebote ( bei Vergütung  unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns) und Ausbildungsstellen fallen nicht in den Aufgabenbereich der Jobvermittlung.

Werkverträge und freiberufliche Angebote bearbeiten wir nicht.

Angebote von Personaldienstleistern/Arbeitnehmerüberlassungen werden nicht auf unserem Portal beworben.

Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und Vermittlung besteht nicht.